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   BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B   

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BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B (https://dejure.org/2013,27931)
BSG, Entscheidung vom 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B (https://dejure.org/2013,27931)
BSG, Entscheidung vom 19. September 2013 - B 13 R 173/13 B (https://dejure.org/2013,27931)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    Denn insoweit verkennt der Kläger, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG im konkreten Einzelfall noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergibt (stRspr, vgl nur Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    Denn insoweit verkennt der Kläger, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG im konkreten Einzelfall noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergibt (stRspr, vgl nur Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 3/91

    Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    9 Bereits aus den von dem Kläger zitierten BSG-Urteilen und auch aus seinem Beschwerdevortrag ergibt sich aber, dass nach den "durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen" maßgebend für die Annahme einer rentenrechtlich relevanten unvermeidbaren Zwischenzeit stets ist, dass diese Zeit von zwei Ausbildungsabschnitten umgeben ist, wovon der erste Ausbildungsabschnitt ein Anrechnungszeittatbestand gemäß § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB VI sein muss; diesem muss ein weiterer, vom Ausbildungsziel gesehen notwendiger Ausbildungsabschnitt folgen, der (auch) den Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit erfüllen muss und nach dessen Beendigung erst der Weg ins Berufsleben und damit die Aufnahme einer regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Berufstätigkeit eröffnet wird (stRspr, vgl zB BSG vom 24.10.1996 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 8 S 45; BSG vom 31.3.1992 - BSGE 70, 220, 222 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 52/95

    Zeit zwischen Fachschulstudium und versicherungspflichtigem Ausbildungs-Praktikum

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    9 Bereits aus den von dem Kläger zitierten BSG-Urteilen und auch aus seinem Beschwerdevortrag ergibt sich aber, dass nach den "durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen" maßgebend für die Annahme einer rentenrechtlich relevanten unvermeidbaren Zwischenzeit stets ist, dass diese Zeit von zwei Ausbildungsabschnitten umgeben ist, wovon der erste Ausbildungsabschnitt ein Anrechnungszeittatbestand gemäß § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4 SGB VI sein muss; diesem muss ein weiterer, vom Ausbildungsziel gesehen notwendiger Ausbildungsabschnitt folgen, der (auch) den Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit erfüllen muss und nach dessen Beendigung erst der Weg ins Berufsleben und damit die Aufnahme einer regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Berufstätigkeit eröffnet wird (stRspr, vgl zB BSG vom 24.10.1996 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 8 S 45; BSG vom 31.3.1992 - BSGE 70, 220, 222 = SozR 3-2600 § 252 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 19.09.2013 - B 13 R 173/13 B
    Denn insoweit verkennt der Kläger, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie vom BSG im konkreten Einzelfall noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Beantwortung ergibt (stRspr, vgl nur Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG vom 29.11.2012 - B 9 V 49/12 B - Juris RdNr 5).
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